Verbraucher für den grünen Wandel stärken

18. August 2023
METRO Position zu Dual-Quality-Bestimmungen

Mehrere Regierungen und Politiker in den MOE-Ländern haben zu bedenken gegeben, dass die auf ihren Märkten verkauften Lebensmittel von geringerer Qualität zu sein scheinen als die Produkte in anderen EU-Ländern. Daraufhin hat die Europäische Kommission gehandelt und in 2018 im Rahmen der Überarbeitung von vier Verbraucherschutzrichtlinien ein Verbot der sogenannten doppelten Qualität (Dual-Quality) von Produkten vorgeschlagen, dass später vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde.

Nach der neuen Omnibus-Richtlinie (EU 2019 /2161) gilt es bereits als irreführende Geschäftspraxis, wenn eine Ware in einem Mitgliedstaat als identisch mit einer in anderen Mitgliedstaaten vermarkteten Ware beworben wird, obwohl diese Ware eine deutlich andere Zusammensetzung oder andere Merkmale aufweist, es sei denn, dies ist durch legitime und objektive Faktoren gerechtfertigt.

Inzwischen hat sich auch die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (GFS) des Themas angenommen und in den Jahren 2019-2021 vier EU-weite Testkampagnen für Lebensmittel, Haushalts- und Körperpflegeprodukte sowie Verpackungen durchgeführt, um die angeblichen Unterschiede zu bewerten. Die GFS kam zu dem Schluss, dass es unterschiedliche Zusammensetzungen von Lebensmitteln auf dem Markt gibt, aber kein Ost-West-Gefälle besteht. In der Testkampagne von 2021 wurden sogar 7 % weniger Abweichungen von Produkten mit gleicher oder ähnlicher Verpackung, aber unterschiedlicher Zusammensetzung als in 2019 festgestellt.
Dual Quality

Heute sehen wir ähnliche Bestrebungen, nämlich Bestimmungen zur doppelten Qualität in den Vorschlag für eine „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ einzuführen, die darauf abzielt, den Verbrauchern bessere Informationen über die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Umweltauswirkungen von Produkten zu geben. Die vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungen sind bedenklich und sollten unserer Meinung nach aus dem endgültigen Text gestrichen werden. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sollte beibehalten werden, in der Unterschiede der Produktzusammensetzung durch legitime und objektive Faktoren gerechtfertigt werden können.

Die GFS konnte kein geographisches Muster für solche Unterschiede in der Zusammensetzung/Verpackung erkennen und betonte außerdem, dass die Unterschiede in der Zusammensetzung der getesteten Produkte nicht als Unterschied in der Produktqualität interpretiert werden dürfen. Jede Gesetzesänderung sollte diese wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse berücksichtigen. Lesen Sie unsere ausführliche Position zu diesem Anliegen.

METRO Position zu Dual-Quality-Bestimmungen
METRO Position zu Dual-Quality-Bestimmungen