Neue Chance für den Plattformstandort Europa?!
13. Juli 2021Positionspapier zum Digital Services Act – EU-weite Regulierung für Digitalunternehmen
Im September 2019 hat METRO den ersten Online-Marktplatz in Deutschland gelauncht, der speziell auf die HoReCa-Branche (Hotel, Restaurant, Catering) ausgerichtet ist. Das Ziel: Die Nummer-1-Plattform aufzubauen, auf der Gastronomen alle Non-Food-Artikel finden, die sie für ihr Geschäft benötigen. Die nun anstehende Regulierung mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) betrifft natürlich auch den METRO-Marktplatz und METRO als Plattformbetreiber. Für Public Policy hat Annette Weber, Head of Legal der METRO Markets GmbH eine Positionierung über Chancen und Änderungsbedarfe der Regulierung verfasst.
Zusammenfassung
Die anstehende Regulierung mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) hat in seiner Ausgestaltung, die Chance den Plattformstandort Europas zu gestalten und gleichzeitig dabei kleinere Plattformen zu schützen und diese wettbewerbsfähig zu halten. Dahingehend haben wir den Vorschlag der Kommission in vielen Punkten begrüßt; insbesondere die Beibehaltung der Haftungsbefreiung für Plattformen gemäß der E-Commerce-Richtlinie vom Jahr 2000, zusammen mit den klärenden Bestimmungen zu Notice und Action Verfahren und Überprüfungen von Händlern. Verbesserungsbedarf wurde bereits durch die Verbände, insbesondere der Handelsverband Deutschland (HDE) und Bitkom, deren Stellungnahmen wir uns anschließen, kommuniziert.
Wir möchten uns daher auf wenige Kernthemen fokussieren, die für unsere eCommerce Plattform eine starke Relevanz haben und in dem Berichtsentwurf des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments vom 28. Mai 2021 in beunruhigender Weise verschärft wurden.
Es ist zu befürchten, dass die Regelungen des DSA in der Fassung des Berichtsentwurfs von Christel Schaldemose MdEP die Aktivitäten von eCommerce Plattformen mit Sitz in und Fokus auf Europa erheblich einschränken. Die aufgestellten (Prüfungs-)Anforderungen können nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand erfüllt werden. Die sich zusätzlich ergebenden Risiken sind schwer oder gar nicht kontrollierbar, das gilt insbesondere bei einer Zulassung von Händlern aus Drittstaaten (einschließlich Händlern aus Großbritannien, Norwegen und Schweiz). Dementsprechend wird das Produktangebot für die europäischen Verbraucher ggfs. deutlich eingeschränkt werden.
Die schon vorhandenen Marktführer hingegen werden gestärkt. Sie verfügen bereits über die finanziellen Mittel, personellen Ressourcen und internen Prozesse, um die zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen und über eine ausreichende Marktmacht um Händler aus Drittstaaten hinreichend zu kontrollieren. Auch ist die drohende Haftung für Produktfehler für die Marktführer vor dem Hintergrund der großen finanziellen Ressourcen zwar ebenso schmerzhaft aber besser hinnehmbar als für junge Unternehmen. Zusammengefasst gilt es aus unserer Sicht für die Ausgestaltung des DSA folgende Aspekte zu berücksichtigen, die wir in unserem Positionspapier weiter ausführen.