Olaf lebt Faszination & Leidenschaft für die Gastronomie: Erste starke Berührungspunkte mit dieser Branche hatte Olaf bereits in seiner Kindheit. Der Besuch des damaligen „Traumschiff“ MS Astor und ein kurzer Blick in die Lobby des berühmten Hotel Atlantik in Hamburg haben etwas in ihm tief berührt – es entstand genau in diesen Momenten die Faszination, mit großer Leidenschaft anderen Menschen unvergessliche Momente zu bereiten. Nach einer erfolgreichen Ausbildung im Gastgewerbe folgte sehr schnell ein Management-Training, um ein Jahr später für das luxuriöse Hotel Ritz-Carlton, Wolfsburg Teil des Eröffnungsteams zu sein. Wie schwer und sensibel es ist als Unternehmer in diesem Gewerbe tätig zu sein erlebte Olaf am eigenen Leib, als er die Nachfolge eines Privathotels an der Ostsee antrat. Seine eigentliche Berufung fand er genau hier: Andere Unternehmer im Gastgewerbe dabei zu beraten, die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen und sie auf ihrem Erfolgsweg zu unterstützen. Nach 15 Jahren Beratung in der facettenreichen, privaten Hotellerie und Gastronomie kam er 2018 zu METRO, um bei Hospitality.digital Gastro-Consulting & Training international zu skalieren, damit METRO seine Kunden in Zukunft noch erfolgreicher machen kann.
Olafs Meinung ist sehr gefragt:
Der Umfang der Soforthilfe der Bundesregierung wird immer konkreter. Es fehlt aber immer noch vor Allem an Lösungen explizit für gastronomische Betriebe. Warum die derzeitigen Maßnahmen für die Gastronomie nicht passend sind und weiter Unsicherheit bedeuten können:
Kurzarbeit wurde bereits von vielen Gastronomen beantragt. Der Nachteil für selbständige Gastronomen dabei ist, dass im Antragsmonat die Gehälter vom Unternehmen vorfinanziert werden müssen und es ist nicht absehbar, bis wann die Vielzahl der Anträge bearbeitet werden können. Gerade Servicemitarbeiter, die häufig, aufgrund von Trinkgeld, ein niedrigeres Lohnniveau als z. Bsp. Köche haben, können mit 60% Kurzarbeitergeld ihren Lebensunterhalt nicht decken. Für bestimmte Branchen, wie die Gastronomie, sollte die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes 100% vom Nettogehalt betragen.
Staatliche Kredite und Bürgschaften sind aus zweierlei Sicht keine geeignete Hilfe für die Gastronomie. Auf der einen Seite können staatlich geförderten Kredite nur über die Hausbank beantragt werden, die wiederum für 10% des Kreditbetrages haften muss. Für die bedeutet das jede Menge Aufwand, der sich nicht auszahlt. Aus meiner Erfahrung ist es nicht einfach eine Bank zu finden, die einen Gastronomen bei der Beantragung von KfW Krediten begleitet. Zum anderen geht es hierbei um Betriebsmittelkredite, die zurückgezahlt werden müssen. Da diese Art der Verschuldung ohne gleichzeitigen Aufbau von Kapital geschieht, ist eine erhöhte Liquiditätslast für die Kleinunternehmer zu spüren – die Tilgung dieser Darlehen wirkt sich nicht steuermindernd aus.
Bei den Förderungen auf Landesebene gibt es interessante Maßnahmen für die Gastronomie. Einige Länder wollen hier den Kleinen und mittleren Unternehmen, bspw. mit bis zu 10 Mitarbeitern, unbürokratisch bis zu 15.000 Euro bereitstellen, um vorerst das Nötigste bezahlen zu können. Brandenburg geht mit bis zu 60.000 Euro für Betrieben mit 100 Mitarbeitern sogar noch weiter. Das sind meiner Meinung nach, die richtigen Maßnahmen. Der Nachteil hierbei ist allerdings, dass sich die Leistungen von Land zu Landunterscheiden. Außerdem muss jetzt von Fall zu Fall geprüft werden, um den Echten Bedarf zu decken.
Ich bin davon überzeugt, dass die Bereitschaft der Regierung wirklich groß ist, jedem Betrieb zu helfen. Während sich Gastronomen mit ihren Sorgen und der bloßen Angst um die Unternehmensexistenz in Geduld üben, sehe ich es als Pflichtaufgabe für jeden Unternehmer möglichst schnell eine Liquiditätsplanung zu erstellen. Denn diese wird in jedem Fall für die meisten Förderungen benötigt werden und es ist zu erwarten, dass viele Gastronomen diesen Plan noch nie für sich erarbeitet haben.