Zahlungsvorschriften für Groß- und Einzelhandel
27. November 2023Position der METRO AG zum Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Zahlungsverzugsverordnung
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Thema Zahlungsverzug im Rahmen des KMU-Entlastungspakets sind deutlich strenger als erwartet und werden von uns mit großer Sorge betrachtet. Die neue Verordnung sieht Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen im B2B-Geschäft vor. Damit wird nicht das Thema „Zahlungsverzug“ adressiert, sondern in frei vereinbarte Zahlungsziele eingegriffen, ohne dass Verzug vorliegt.
Nach unseren internen Berechnungen hätte der Kommissionsvorschlag einen immensen potenziellen negativen Liquiditätseffekt für METRO, da die mit unseren Lieferanten vereinbarten Zahlungsfristen, insbesondere für Non-Food-Artikel, häufig 30 Tage überschreiten.
Wir fordern das Europäische Parlament und die nationalen Regierungen auf, gemeinsam mit dem Handel daran zu arbeiten, die negativen Auswirkungen und die Beschränkung der Vertragsfreiheit zu vermeiden. Die wirtschaftlichen Folgen und Auswirkungen dieses Vorschlags müssen sorgfältig geprüft und mit dem eigentlichen Ziel der Richtlinie abgewogen werden. Eine starre Beschränkung der Zahlungsfristen auf 30 Tage, um Zahlungsverzug zu vermeiden, ist der falsche Weg, um das Problem des Zahlungsverzugs zu lösen.